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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefo­nischen oder persönlicher Anmeldung in Ihrem Reisebüro oder direkt bei norbinh reisen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und norbinh reisen (nachstehend nb genannt) zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und norbinh reisen wirksam.

2. Zahlungen

Bei der Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von CHF 500 pro Person zu leisten, Restzahlung spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag anlässlich des Ver­tragsabschlusses zu bezahlen. Reiseunterlagen werden nur nach Eingang des gesamten Reisepreises ausgehändigt/verschickt.

3. Reisegarantie

nb ist Teilnehmer am GARANTIEFONDS der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlter Beträge. Weitere Informationen unter: www.garantiefonds.ch.

4. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer An­nullierungs- und SOS-Versicherung (zur Deckung der Annullierungs- und/oder Extrarückreisekosten, falls Sie Ihre Reise, infolge Krankheit, Unfall etc. nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen müssen). Ebenso empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck- und Diebstahlversicherung: Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder bei nb.

5. Preis- und Programmänderungen

5.1. Preise: Alle angegebenen Preise in dieser Preisliste gelten in Schweizer Franken (CHF) pro Person. Bei Saisonüberschreitungen wird immer der entsprechende Saisonpreis anteilig berechnet.

5.2. Buchungsgebühren: Ihre Buchungsstelle kann zusätzliche Kostenanteile für Reservationen und die Bearbeitung, insbesondere eine Auftragspauschale, erheben.

5.3. Kinderreduktionen / Dreibettzimmer auf Anfrage

5.4. Preisänderungen:

In folgenden Fällen kann nb die ausgeschriebenen Preise ändern:  nachträgliche Preisänderung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, neue Taxen, Steuern etc.) Wechselkursänderungen (die ausgeschriebenen Preise basieren auf den Devisenkursen zum Zeitpunkt der Drucklegung der entsprechenden Preisliste). Bei Preiserhöhungen haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, Ihre Mitteilung der Annullation trifft innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Information bei uns ein.

5.5. Programmänderungen: nb, bzw. unsere Vertragspartner behalten sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Zeiten, Reiseroute etc. zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Bei Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes informieren wir Sie so rasch wie möglich. Sind Sie mit der Programmänderung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, Ihre Mitteilung der Annullation erreicht uns schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung. Natürlich sind wir bereit, Ihnen eine Alternative anzubieten. Stellt norbinh Reisen nach der Abreise fest, dass ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, sind wir bemüht, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

6. Eingeschlossene Leistungen / Zuschläge

Die im Arrangementpreis (Basis Doppelzimmer mit Frühstück) eingeschlossenen Leistungen sind beim jeweiligen Angebot in dieser Preisliste aufgeführt. Weitere Kosten bei NUR-Landleistungen, wie die An- und Abreise nach / von Ihren Reiseziel, Visum-Kosten, Versicherungen, Hauptmahlzeiten, Trinkgelder etc. sind nicht eingeschlossen und werden separat verrechnet oder sind direkt vor Ort zu bezahlen.

7. Annullierung / Umbuchungen durch den Kunden

Die Annullierungsbedingungen werden im Normalfall auf der Bestätigung/Rechnung, welche Sie für Ihre bei uns gebuchte Reise erhalten, erwähnte. Sind diese nicht auf der Bestätigung/Rechnung erwähnte gelten folgende Bedingungen:

Wünschen Sie nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der Rundreise oder Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Ihnen dafür eine Gebühr von CHF 150 pro Umbuchung/Auftrag, sofern wir Ihre Mitteilung bis spätestens 45 Tage vor Abreise erhalten. Für Umbuchung von Flügen gelten zum Teil spezielle Bedingungen, welche Sie bei Buchung jeweils erhalten. Annullieren Sie die Reise bis 45 Tage vor Abreise, so verlangen wir Annullierungskosten von 15%, falls Arrangementpreis unter CHF 250 den vollen Arrangementpreis, max. CHF 500 pro Person.

Falls Sie die gebuchte und bestätigte Reise weniger als 45 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies Ihrem Reisebüro oder an nb durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen.

Bei einer Annullierung und/oder Umbuchungen von Pauschal- und Landarrangements (für Flüge gelten zum Teil andere Bedingungen), innerhalb von 45 Tagen bis Reisebeginn, verrechnen wir Ihnen folgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises, mind. jedoch CHF 250 pro Person. Falls der Arrangementpreis unter CHF 250 ist, betragen die Annullierungskosten immer 100%.

45 – 20 Tage vor Abreise:    25%

19 – 4 Tage vor Abreise:      35%

3 – 1 Tag vor Abreise:          75%

Am Abreisetag oder später: 100%

Bei einzelnen Transportleistungen, wie z.B.  Charter- und Linienflügen, Kreuzfahrten gelten spezielle, von obigen Beträgen abweichende Gebühren. In diesem Fall ist dies in Ihrer Reisebestätigung erwähnt.

7. Annullierung / Umbuchungen durch nb

Für alle von uns offerierten Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die nb vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung den in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, kann nb die Reise bis 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine gleichwertige Reise oder eine Individualreise (gegen Zuschlag) anzubieten. Verzichten Sie auf ein Ersatz­programm erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Falls eine Reise (individual- oder Gruppenreise) wegen höherer Gewalt (z.B. Naturka­tastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von nb abgebrochen oder nicht begonnen werden können, ist nb befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von nb bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8. Hotelklassierung / Unterkunft

In Viet Nam sind nur wenige Hotels offiziell klas­siert. Wir haben die Hotels wie folgt klassiert: Hotels der Kat. L (Luxusklasse) und Kat. A (Ersteklasse) mit allem Komfort, entsprechend westlichem Standard; Hotels der Kat. B (gute Mittelklasse) meist kleinere Hotels mit einer ge­mütlichen Atmosphäre, Zimmer mit Bad/Dusche, WC, Klimaanlage; Hotels der Kat. C (Touristen­klasse) einfa­che aber saubere Unterkünfte, Zimmer mit Dusche, WC und teilweise Klima­anlage. Im zentralen Hochland und Nord Viet Nam sind die Unterkünfte noch sehr ein­fach, je­doch mit Dusche/WC im Zimmer.

9. Schwierigkeiten während der Reise

9.1. Entspricht die Reise nicht der Beschreibung der Auf­tragsbestätigung von nb, oder ist sie mit einem an­der­weitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, beim örtlichen Leistungsträger oder bei nb via Telefon, Fax oder E-Mail sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte die Ab­hilfe nicht möglich sein, müssen Sie vom örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.

9.2 Sofern der  örtliche Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen durch nb ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und ge­gen Beleg. Sofern Sie allfällige Mängel nicht vor Ort beanstanden, nb kann nach Beendigung der Reise nicht mehr auf Ihre Forderungen eintreten, verlieren Sie Ihre Rechte auf Schadenersatz..

10. Schadenersatzpflicht / Haftung von nb

10.1. nb vergütet Ihnen in bar den Ausfall oder den Minderwert mangelhaft erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es den lokalen Vertretern nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Sie können jedoch nicht Schadenersatz verlangen bei Programmänderungen infolge Flugverspätungen, Streiks oder Naturereignissen jeder Art und wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten von aussen kommende, ungewöhnliche Ereignisse (z.B. kriegerische Ereignisse, Streiks, Naturkatastrophen, Grounding von Fluggesellschaften etc.), auf die nb keinen Einfluss hat und deren Folgen auch durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden können. In Haftungsfällen, die bei Flugtransporten oder der Benützung anderer Transportunternehmen zu Land und zu Wasser eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen ergeben. Werden andere Schäden von nb oder den von nb beauftragten Unternehmen schuldhaft  verursacht, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf maximal die Höhe des Ar­rangement-Preises.
10.2 nb haftet weder für Personen noch für andere Schäden, wenn diese durch Ihre Versäumnisse oder Handlungen oder unvorsehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse oder Handlungen nicht an der Vertragserfüllung beteiligter Dritter oder durch höhere Gewalt oder ein anderes nicht voraussehbares oder abwendbares Ereignis zurückzuführen sind. Allfällige Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind gegenüber nb innert einer Frist von 4 Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Schadenersatzforderungen gegen nb, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert eines Jahres.

10.3. nb haftet für den Verlust von Flugscheinen nicht, allfällige Zusatzkosten gehen voll zu Ihren Lasten.

10.4. Infolge der stürmischen wirtschaftlichen Entwicklung in Asien können wir für die Richtigkeit der in unseren Prospekten veröffentlichten Fahr- und Flugplänen, sowie Hotelkategorien keine Gewähr übernehmen. 

11. Sicherheit, Einreisebestimmungen, Gesundheitsbestimmungen 

11.1. Allgemein: Sie sind für die Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigter Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen.

11.2. Einreisebestimmungen/Impfungen VIETNAM:

Bürger von CH/D/FL/A benötigen einen gültigen Reise­pass (muss mind. 6 Monate über das Rückreise­datum gültig sein) und derzeit ein Visum, welches vor Ankunft in Viet Nam eingeholt werden muss. Es sind keine Impfungen vorgeschrieben. Lassen Sie sich jedoch frühzeitig vor Abreise persönlich von Ihrem Hausarzt oder einem Tropeninstitut über empfohlene und vorbeugende Impfungen beraten.

11.3. Sicherheit: Das Eidgenössische Department für Auswärtige Ange­legenheiten (EDA) veröffentlicht regel­mäs­sig Informati­onen über Länder, in denen allällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Die Informationen können über die Homepage des EDA (www.eda.admin.ch oder www.dfae.admin.ch) abgeru­fen werden.

12. Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und nb ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen nb können nur an seinem Hauptsitz in Biel (Schweiz) angebracht werden.















 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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